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Der Mann befand sich auf dem Weg zur Arbeit, als er gestern Abend mit dafür nicht erlaubten roten Händler-Kennzeichen auf der A9 bei Ingolstadt kontrolliert wurde. 

(ty) Mit strafrechtlichen Konsequenzen muss ein 34-jähriger Pkw-Fahrer rechnen, der mit roten Händler-Kennzeichen an seinem Wagen am späten gestrigen Abend in eine Verkehrskontrolle auf der A9 im Stadtbereich von Ingolstadt geraten ist. Wie die örtliche Verkehrspolizei-Inspektion heute berichtet, liege ein Kennzeichen-Missbrauch vor, da sie der in Mainburg lebende Mann dafür benutzt habe, um damit in die Arbeit zu fahren. Die Schilder seien von Streifenbeamten sichergestellt worden. Zudem habe man die Weiterfahrt des Autofahrers unterbunden.

Laut Polizei-Bericht wurde der 34-Jährige gegen 22.10 Uhr an der A9-Anschluss-Stelle Ingolstadt-Nord einer Verkehrskontrolle unterzogen. Statt einer herkömmlichen Zulassung habe sein Pkw rote Kennzeichen getragen, mit denen beispielsweise Kfz-Händler oder Kfz-Werkstätten Probe-, Prüfungs- oder Überführungs-Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen durchführen dürfen. Da sie der Mainburger jedoch für die Fahrt zu seiner Arbeitsstelle benutzt habe, liege ein Straftatbestand vor. Der Fahrer müsse sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Zusätzlich werde sich der Eigentümer rechtfertigen müssen, wie der 34-Jährige zu den Kennzeichen gekommen ist.


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